Monatsarchiv 21. April 2019

VonNancy Benedix

Änderungen für Midijobber

Ab dem 01.07.2019 gelten neue Verdienstgrenzen in der Gleitzone.

Bei den Midijobbern liegt der Verdienstbereich zwischen 450 und 1.300 € pro Monat. Die SV-Beiträge gehen an die Mini-Job-Zentrale.

Die Verdiensthöchstgrenze der Minijobber liegt unverändert bei 450 € pro Monat.