Monatsarchiv 5. Dezember 2018

VonNancy Benedix

Einführung Verspätungszuschlag

Wer zukünftig seine Steuererklärungen verspätet abgibt, risikiert einen Verspätungszuschlag von bis zu 5.000 €, wenn auf Mahnungen des Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung keine Reaktion erfolgt.

Ist die Verspätung abzusehen, sollte man rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen und diesen nachvollziehbar begründen.