Ab dem 01.01.2020 gilt für Kleinunternehmer die neue Jahresumsatzgrenze von 22.000 €.
Ab dem 01.01.2020 gilt für Kleinunternehmer die neue Jahresumsatzgrenze von 22.000 €.
Erstmals ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2018 der 31.07.2019, wenn kein Steuerberater damit beauftragt ist. Für diese ändert sich an der Abgabefrist nichts.
Ab dem 01.07.2019 gelten neue Verdienstgrenzen in der Gleitzone.
Bei den Midijobbern liegt der Verdienstbereich zwischen 450 und 1.300 € pro Monat. Die SV-Beiträge gehen an die Mini-Job-Zentrale.
Die Verdiensthöchstgrenze der Minijobber liegt unverändert bei 450 € pro Monat.