Ab 2022 gibt es für alle Grundstückseigentümer eine Neuerung. Die Grundsteuer-Erklärung wird Pflicht. Der Abgabetermin hierfür ist der 31.01.2023.
Ab 2022 gibt es für alle Grundstückseigentümer eine Neuerung. Die Grundsteuer-Erklärung wird Pflicht. Der Abgabetermin hierfür ist der 31.01.2023.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen für das Jahr 2022 ist der 30.09.2022. Bei Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro/Lohnsteuerhilfeverein an der Seite endet die Abgabefrist am 28.02.2023.